Auslandsreisekrankenversicherung vom Münchener Verein - Ausgezeichneter Single- und Familientarif

ReisekrankenVersicherung

Medizinische Absicherung für geschäftliche oder private Reisen

Zu den Unterlagen

Das Wichtigste zur ReisekrankenVersicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung des Münchener Verein bietet auf Urlaubs- und Geschäftsreisen weltweiten Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall.

So sichern sich Ihre Kunden mit ihren Familien eine umfassende medizinische Versorgung und sind vor unkalkulierbaren Krankheitskosten geschützt.

    Online Rechner

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    Tarifübersicht
    • 501 ReisekrankenVersicherung / Einzelschutz      
      Wichtiger Hinweis: Ab drei in häuslicher Gemeinschaft lebende Erwachsene und unterhaltspflichtige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) ist der Familienschutz günstiger.
    • 502 ReisekrankenVersicherung / Familienschutz       
      Maßgeblich für den zu zahlenden Beitrag im Familienschutz ist das Alter der ältesten versicherten Person. Hinweis: Bei zwei VP ist es günstiger zwei Einzeltarife abzuschließen.

     

    Highlights in unseren Tarifen

    • Keine Gesundheitsprüfung
    • Für jedes Alter abschließbar
    • Praktische Jahrespolice für alle Reisen bis zu jeweils 70 Tagen
    • Einfacher Online-Abschluss - sogar am Reisetag bis zum Antritt der Reise
    • Kostenloser Reise-Notruf-Service

    Tarifdetails der ReisekrankenVersicherung

    Tarifvarianten
    • Einzelschutz (Tarif 501) für Einzelperson
    • Familienschutz (Tarif 502) für Familien, d.h. in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner* mit unterhaltsberechtigten Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

    *gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz

    Tarife 501 Einzelschutz und Tarif 502 Familienschutz

    Geltungsbereich

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Deutschland gilt nicht als Ausland.

    Eintrittsalter und Zielgruppe
    • Kein Mindesteintrittsalter, ab Geburt möglich
    • Kein Höchsteintrittsalter
    • Möglich für Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
    Besonderheiten
    • Abschluss am Reisetag möglich, online bis zum Antritt der Reise abschließbar
    • Keine Gesundheitsprüfung
    • Keine Wartezeit, Leistungen ab dem 1. Tag
    • Gilt für private und berufliche Reisen
    • Krankenversicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten für die erste 70 Tage
    • Kostenloser Reise-Notruf-Service
    Leistungen

    Die Leistungen beziehen sich auf den erstattungsfähigen Eigenanteil, ggf. nach Vorleistung Dritter

    • 100 % ärztliche Leistungen für ambulante medizinisch notwendige Heilbehandlung
    • 100 % ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
    • 100 % ärztliche und sonstige medizinische Leistungen in einem Krankenhaus im Aufenthaltsland
    • 100 % Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung im Aufenthaltsland
    • 100 % ärztlich verordnete Heilmittel z. B. Bäder, Massagen, medizinische Packungen
    • 100 % erstmals während der Auslandsreise ärztlich verordnete HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator (ausgenommen Sehhilfen, Hörgeräte) in einfacher Ausführung
    • 100 % Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
    • 100 % medizinisch notwendige Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
    • 100 % medizinisch notwendiger provisorischer Zahnersatz
    • 100 % medizinisch notwendiger Transport zum nächsten erreichbaren Krankenhaus oder Arzt (Erst- und Weiterversorgung)
    • 100 % medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport in die Bundesrepublik Deutschland
    • 100 % Rücktransport einer Begleitperson, sofern für diese Versicherungsschutz dafür bei uns besteht
    • 100 % Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus bei stationärer Heilbehandlung des versicherten minderjährigen Kindes
    • 100 % Kinderbetreuung versicherter minderjähriger Kinder bei Krankenhausaufenthalt der Eltern oder bei Tod bis zur Rückkehr an den ständigen Wohnort des Verstorbenen
    • Versicherungsschutz bei Frühgeburten - die Behandlung von Frühgeborenen bei einer Frühgeburt wird bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche übernommen
    • 100 % Such-, Rettungs- und Bergungskosten wegen eines medizinischen Notfalls oder Tod , bis max. 5.000 €
    • 100 % Überführungskosten
    • 100 % Bestattung im Ausland, maximal in Höhe der Kosten für die Überführung
    • Leistungen bei Unruhen oder Bürgerkrieg, sofern es bei Einreise in das Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt 
    Wissenswertes
    • 1 Jahr Mindestvertragslaufzeit mit automatischer jährlicher Verlängerung
    • Kündigungsfrist des Versicherungsnehmers ist ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres
    Kostenfreie Zusatzleistungen

    Gesundheits-Hotline
    Medizinische Fachleute beantworten individuelle Fragen zur Gesundheit

    • Verbreitete Krankheitsbilder, Diagnostik, Therapiestandards
    • Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten
    • Unterstützung bei der Suche nach Leistungserbringern und Spezia listen im näheren Umkreis
    • Reise- und Tropenmedizin sowie Impf-Beratung

    Gesundheitsportal
    Das Gesundheitsprotal informiert schnell und kompakt online

    • Wertvolle Tipps zur Prävention
    • Anregungen zum besseren Umgang mit Erkrankungen
    • Online-Suche für Ärzte und Kliniken
    • Checklisten zu Ernährung, Sport, Wellness, Baby und Kind
    • Zugang zum exklusiven Mitgliederbereich mit speziellen Programmen

    Unterlagen zur ReisekrankenVersicherung

    Laden Sie sich hier einfach und bequem die Unterlagen als Datei zur ReisekrankenVersicherung auf Ihren PC oder sehen Sie sich diese unterwegs mobil an.

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