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Tarifdetails

GemeinsamGesund - unsere bKV-Tarife im Überblick

Leistungen
GemeinsamGesund
Start
Budget
Klinik

Tarifbeschreibung

Günstiger Kompakttarif für den Einstieg

Leistungsstarker Budgettarif mit wählbaren Budgethöhen von 300, 600, 1.000 oder 1.500 €

bKV-Upgrade für Krankenhaus-Leistungen auf Privatpatientenniveau

Alleine abschließbar oder mit Start/Budget kombinierbar

Keine Gesundheitsprüfung

Keine Wartezeit - sofort Versicherungsschutz
Leistung für laufende Behandlungen
Option Beitragsbefreiung

Mindestanzahl Arbeitnehmer

ab 10 Personen

ab 5 Personen (für eine Budgethöhe von 600 € bis 1.500 €)
ab 10 Personen (für eine Budgethöhe von 300 €) 

ab 10 Personen

Arbeitgeber- und/oder arbeitnehmerfinanzierte Tarife
Kostenfreie Gesundheitsservices
Monatsbeitrag ohne Beitragsbefreiung  5,90 €

Budget 300: 12,30 € 
Budget 600: 20,90 €
Budget 1.000: 32,90 €
Budget 1.500: 45,70 €

Klinik 1-Bett: 29,80 €
Klinik 2-Bett: 22,10 €
Monatsbeitrag mit Beitragsbefreiung  6,20 € Budget 300:  12,90 €
Budget 600: 21,90 €
Budget 1.000: 34,50 €
Budget 1.500: 48,00 €
Klinik 1-Bett: 31,30 €
Klinik 2-Bett: 23,20 €

Leistungsumfang 

Produktsteckbrief
Start/Budget
 

Produktsteckbrief
Klinik
 

100 %

Schwerpunkt Vorsorge & Prävention: Zahnprophylaxe, Sehhilfen, Schutzimpfungen, Präventionskurse
etc.

Details GG-Start

100 % 

Leistungen für Vorsorge & Prävention, Naturheilverfahren, Sehhilfen, Heil- & HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator, sowie Zahnbehandlung, Zahnersatz und -prophylaxe

Details GG-Budget

 

Leistungsupgrade der GKV für stationäre Behandlungen im Krankenhaus auf Privatpatientenniveau

Details GG-Klinik 

GemeinsamGesund Start

  • 100 % für Vorsorge, Schutzimpfungen, Malariaprophylaxe max. 100 € alle 3 VJ
    Vorsorgeuntersuchungen: Unabhängig von Altersgrenzen und Zeitabständen.  Dazu zählen z.B. die Kosten für Untersuchungen in der Schwangerschaft, Kinder- und Jugendlichen-Vorsorge, Früherkennung von Krebserkrankungen, Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. 
    Schutzimpfungen:  Impfberatung – Impfung – Impfstoffe
    Malariaprophylaxe
  • 100 % für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) inkl. Reparatur, max. 100 € alle 3 VJ
    Sehhilfen zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit wie Brillengestelle, Gläser und deren Reparatur, Kontaktlinsen
  • 100 % für Zahnprophylaxe (professionelle Zahnreinigung), max. 25 € je VJ
    Zahnmedizinische Individualprophylaxe 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 25 € innerhalb eines Versicherungsjahres für die professionelle Zahnreinigung aller Zähne (GOZ-Nr. 1040).
  • 100 % für Präventionskurse - erstattungsfähige Aufwendungen bis zu 25 € innerhalb eines Versicherungsjahres
     

GemeinsamGesund Budget

  • 100 % für Zahnbehandlung
  • 100 % für Zahnersatz 
  • 100 % für Schmerzlinderung im Zusammenhang mit Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie
  • 100 % für Zahnprophylaxe
  • 100 % für Kieferorthopädie bei Unfall
  • 100 % für Vorsorgeuntersuchungen – unabhängig von Altersgrenzen / Zeitabständen
  • 100 % für Schutzimpfungen inkl. Beratung, Impfung und Impfstoff, Malariaprophylaxe
  • 100 % für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker inkl. der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmittel, Osteopathie
  • 100 % für zertifizierte Präventionskurse
  • 100 % für ärztlich verordnete Arznei- u. Verbandmittel
  • 100 % für Heilmittel
  • 100 % für HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator inkl. Kosten für deren Reparatur, Wartung
  • 100 % für Neuanschaffung, Wartung, Reparatur oder Ersatz eines Hörgeräts
  • 100 % für Kommunikationshilfen (z. B. Dolmetscher für Gebärdensprache)
  • 100 % für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)1
  • 100 % für operative Sehschärfenkorrektur (z.B. LASIK)

1 Je Versicherungsjahr bis maximal: 150 € in Tarifstufe Budget 300, 300 € in Tarifstufe Budget 600, 500 € in Tarifstufe Budget 1.000, 750 € in Tarifstufe Budget 1.500
 

GemeinsamGesund Klinik

  • Weltweite Geltung
  • Upgrade des Zimmers auf: Kinik 1-Bett (1-Bett oder 2-Bett Zimmer) oder Klinik 2-Bett (2-Bett Zimmer)  Punkt weiter nach oben nehmen
  • Freie Arztwahl: Privatärztliche Behandlung durch Chef-/ Belegarzt, freiberufliche oder Beleg-Hebammen und Entbindungspfleger (zusammenfassen)
  • Freie Krankenhauswahl (weiter nach oben nehmen)
  • Erstattung ärztlicher Leistungen über die GOÄ hinaus 
  • Übernahme der Wahlleistungen, wenn GKV / PKV die Leistung ablehnt (in eine Zeile)
  • Bester Komfort durch das Krankenhaus (Erstattung der Kosten für verbesserte Verpflegung, Telefonanschluss, WLAN-Gebühr, Leihgebühr von Radio und TV)
  • Rooming-in für Kinder und Angehörige bei medizinischer Notwendigkeit (in eine Zeile)
  • Übernahme der gesetzlichen z. B. Krankenhaus-Gebühr 10 € pro Tag (in eine Zeile)
  • Ersatzkrankenhaustagegeld (max. 50 €)
  •  Stationäre psychotherapeutische Behandlung (von der Reihenfolge her weiter nach unten)
  • Teilstationäre Behandlung Ambulante Operationen inkl. Aufnahme-/ Abschlussbehandlung Behandlung (von der Reihenfolge her weiter nach unten)
  • Vor- und nachstationäre Behandlung
  • Anschlussheilbehandlung 
  • Klinik-Such Service
  • Zweitmeinungs-Service
  • Top Ärzte und Spezialisten Suche
  • 24/7 Gesundheitshotline

Die bKV kurz erklärt

Das hebt uns vom Markt ab

  • Laufende und begonnene Behandlungen sind ab Versicherungsbeginn in den obligatorischen Start-/Budgettarifen sowie in den fakultativen Budgettarifen mitversichert (bei Klinik ab 25 Mitarbeiter)
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen und Zeitabstände
  • Auch PKV-Versicherte können versichert werden
  • Keine unterjährige Budgetteilung
  • Familienangehörige können mitversichert werden

Besonderheiten bei GemeinsamGesund

Beitragsbefreiung

Für die Zeit der Beitragsbefreiung während entgeltfreier Zeiten werden keine Beiträge gezahlt. Die versicherte Person behält jedoch ihren vollen Anspruch auf Leistungen! Wann gilt das?

  • Bei Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person wegen Krankheit oder Unfall
  • In der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Bei Pflege eines nahen Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
  • Bei vorübergehender Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung aus einem anderen Grund, wie z.B. Sabbatical

Die Beitragsbefreiung gilt je Anlass für maximal 36 Monate während der gesamten Vertragsdauer. Der Anlass ist innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt anzuzeigen und nachzuweisen. Die Meldung erfolgt über MVorsorge.

Private Weiterversicherung

Die bKV kann vom Versicherten privat weitergeführt werden, wenn er die Firma verlässt.

Auch interessant für Sie

Auch Leistungen für Präventionskurse, Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker inkl. der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmittel, Osteopathie und für operative Sehschärfenkorrekturen (z.B. LASIK) sind zu 100 % enthalten

 

Beitragstabellen (obligatorische bKV)

Start-Tarif

  • Monatsbeitrag ohne Beitragsbefreiung: 5,90 €
  • Monatsbeitrag mit Beitragsbefreiung:    6,20 €

Budget-Tarife

Jährliches Budget

300 €

600 €

1.000 €

1.500 €

Monatsbeitrag ohne Beitragsbefreiung 12,30 € 20,90 € 32,90 € 45,70 €
Monatsbeitrag mit Beitragsbefreiung 12,90 € 21,90 € 34,50 € 48,00 €

Klinik-Tarife

 

Klinik 1-Bett

Klinik 2-Bett

Monatsbeitrag ohne Beitragsbefreiung 29,80 € 22,10 €
Monatsbeitrag mit Beitragsbefreiung 31,30 € 23,20 €

Auszeichnungen

    Rating Nachhaltigkeit

    Ihre Kunden zahlen mit der bKV GemeinsamGesund Budget nachweislich auf ihr Nachhaltigkeitskonto ein. Als erster Krankenversicherer erhielten wir im Wirkungsrating Nachhaltigkeit ein SEHR GUT in den Budget-Tarifen.
     

    Gruppenbildung

    Nach objektiv abgrenzbaren Kriterien

    • Für alle Tarife gilt eine Durchdringungsquote von mind. 90 %, das  bedeutet, von 10 Arbeitnehmern müssen sich mindestens 9 Arbeitnehmern versichern, sonst kommt der Vertrag nicht zustande.
    • Die Durchdringungsquote gilt in Start und Budget obligatorisch ebenso wie in Klinik obligatorisch.
    • Für Familienangehörigen gibt es keine Personengrenzen
    • Es können Personengruppen ausgeschlossen werden z.B.  AZUBIs
    • In einem Unternehmen sind maximal fünf Gruppen möglich, die Gruppen müssen abgrenzbar sein.

    Unternehmen 1

    Gruppe 1

    3 Jahre Betriebszugehörigkeit:
    GemeinsamGesund Budget 300

    Gruppe 2

    5 Jahre Betriebszugehörigkeit:
    GemeinsamGesund Budget 600

    Gruppe 3

    10 Jahre Betriebszugehörigkeit:
    GemeinsamGesund Budget 1.000

    Unternehmen 2

    Gruppe 1

    Kaufmännische Mitarbeiter:
    GemeinsamGesund Budget 600

    Gruppe 2

    Gewerbliche Mitarbeiter:
    GemeinsamGesund Budget 1.000

    Steuer

    Einordung der Beiträge als Sachbezug

    Wenn der Arbeitgeber die Beiträge zur bKV für seine Mitarbeiter übernimmt, können sie nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG als Sachbezug gewertet werden

    • Die Mitarbeiter dürfen ausschließlich Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, keine Geldzahlungen. Das muss in einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung geregelt sein (wäre sonst Barlohn)
    • Sachbezüge bis 50 € pro Mitarbeiter sind steuerfrei und  kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
    • Die Beiträge der bKV sowie alle Ausgaben können als gewinnmindernde Betriebsausgaben angesetzt werden
    • Auch alle Leistungen aus der bKV sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG)
    • Die Beiträge der bKV sowie alle Ausgaben können als gewinnmindernde Betriebsausgaben angesetzt werden.

    Infos zur steuerlichen Behandlung der bKV

    Definition Sachbezug

    Als Sachbezug bezeichnet man Leistungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer, die diesen einen geldwerten Vorteil bieten, jedoch nicht in der Überweisung von Lohn bestehen. Dazu gehören die Leistungen aus einer bKV, aber auch Tank-, Essensgutscheine oder Fahrtkostenzuschüsse.

    Quelle: https://www.sage.com/de-de/blog/lexikon/sachbezug/  

    Unterschiede auf einen Blick - AG-finanzierte Beiträge

      Steuerfreier Sachbezug
    § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG
    Pauschalversteuerung
    § 37b EStG
    Pauschalversteuerung
    § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
    Individuelle Versteuerung - Nettolohnversteuerung
    Beispiele bKV Beitrag 35 € 35 € 35 € 35 €
    AG-Aufwand Gesamtkosten 35 € Zusätzliche Kosten: 20,30 €
    Gesamtkosen: 55,30 €
    Zusätzliche Kosten: 11,82 €
    Gesamtkosen: 46,82 €
    Zusätzliche Kosten: 42,28 €
    Gesamtkosen: 77,28 €
    Zusammensetzung der Kosten

    Beitrag bKV

    Im Rahmen des Sachbezugs sind die bKV Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei

    Beitrag bKV

    + Gehaltserhöhung in Höhe der für den bKV-Beitrag anfallenden
    Sozialversicherungsbeiträge des AN
    + Steuern
    + Sozialversicherungsbeiträge von AG

    Beitrag bKV

    + Steuern
    - Keine Sozialversicherungs-Beiträge
    von AG und AN1

    Beitrag bKV

    + Gehaltserhöhung in Höhe der für den bKV-Beitrag anfallenden
    Steuern und Sozialversicherungs-Beiträge
    des AN
    + Sozialversicherungs-Beiträge des AG

    Zahlungsweise Monatliche Zahlung möglich Monatliche Zahlung möglich Halbjährliche oder jährliche Zahlung erforderlich

    Monatliche Zahlung möglich

    1) Nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG pauschal versteuerte Sachbezüge sind nicht dem sozialversicherungsbeitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen. Das heißt, diese Sachbezüge können sozialversicherungsbeitragsfrei gewährt werden.

    Gut zu wissen    

    Steuerfreier Sachbezug § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG
    Es fallen keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge an    

    Pauschalversteuerung § 37b EStG
    Pauschalsteuersatz von 30 %gesetzlich fixiert, zzgl. Kirchensteuer und ggf. SolidaritätszuschlagWerden Sozialversicherungs-beiträge des AN vom AG übernommen, stellt dies einen geldwerten Vorteil für den AN dar. → geldwerter Vorteil für AN wird durch Gehaltserhöhung ausgeglichen→ Arbeitnehmer erhält bKV bei gleichem NettolohnÜberwachung der Höchstgrenze von 10.000 € pro Jahr und Arbeitnehmer    

    Pauschalversteuerung § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
    Pauschalsteuersatz wird je nach Unternehmen auf Basis der Steuerdaten der Arbeitnehmer ermittelt, die eine bKV erhalten→ erst ab 20 AN möglichÜberwachung der Höchstgrenze von 1.000 € pro Jahr und AN    

    Individuelle Versteuerung - Nettolohnversteuerung
    Persönlicher Steuersatz der Mitarbeiter.Vom AG übernommene Steuern und AN-SV-Anteile stellen einen geldwerten Vorteil für den AN dar. → geldwerter Vorteil für AN wird durch Gehaltserhöhung ausgeglichen→ Arbeitnehmer erhält bKV bei gleichem Nettolohn

     

    Arbeitsrecht

    Arbeitsrechtliche Regelungen

    Wird eine bKV im Unternehmen eingeführt, macht der Arbeitgeber eine verbindliche Zusage über eine laufende finanzielle/geldwerte Leistung.

    Es muss Klarheit über die Rechte und Pflichten aller Beteiligten herrschen. Dies kann mittels einer Betriebsordnung erfolgen. Darüber hinaus ist die arbeitsrechtliche Zusage auch Grundlage für die steuerliche Anerkennung der bKV. 

    Diese Punkte sollten in der Betriebsordnung geregelt werden:

    • Welche Mitarbeiter haben Anspruch auf eine bKV
    • Genaue Leistungsbeschreibung der bKV
    • Beitragszahler und Kostenverteilung
    • Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei ggf. erforderlicher Gesundheitsprüfung
    • Umgang mit den Arbeitnehmern während entgeltfreier Zeiten
    • Beendigung der bKV
    • Ausstiegsmöglichkeit des Arbeitgebers
       

    Datenschutzrechtliche Regelung zur bKV

    Zum Schutz personenbezogener Daten verpflichten sich die Vertragsparteien, die jeweils für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Strafgesetz-buchs (StGB). 

    Für die Abwicklung und Durchführung der bKV sollten daher folgende Punkte beachtet werden:

    • Für die Vertragsdurchführung der bKV übermittelt der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten an den Münchener Verein als Versorgungsträger der bKV. Diese umfassen Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, GKV/PKV, Personalnummer und Eintrittsdatum.
    • Hierfür benötigt der Arbeitgeber eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage. Er muss die jeweiligen Mitarbeiter informieren und ggf. eine Einwilligung einholen, bevor er deren personenbezogene Daten im Rahmen des Meldeverfahrens an uns übermittelt.

    bKV Infoblatt Arbeitsrecht und Datenschutz 

    Technische Hilfsmittel

    MVorsorge - Angebot & Antrag

    Ihr digitalen Angebots-, Beratungs-, und Verwaltungsplattform für die betriebliche Krankenversicherung

    In wenigen Schritten zur eigenen bKV

    1. Das passende bKV Modell für die Firma wählen und einen Gruppen- und/oder Kollektivvertrag vereinbaren. 
    2. Die Anmeldung der Mitarbeiter erfolgt mit nur wenigen Klicks online über dieses Arbeitgeberportal www.mvorsorge.de.
    3. Durch schnelle und digitale Prozesse unterstützen Sie von Anfang an und nehmen den Unternehmern die meiste Arbeit ab. 
       

    Die MVorsorge ist ein internetgestütztes Angebots-, Abschluss- und Vertragsverwaltungsprogramm für die betriebliche Krankenversicherung. Mit dem führenden Technologieranbieter eVorsorge haben wir für Sie zwei digitale Service-Lösungen für eine einfache und effiziente Verwaltung im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung entwickelt:
    zur MVorsorge

    Hilfreiche Gesundheitsservices

    Gesundheits-Services

    Kurz gefasst

    AG-Vorteile

    AN-Vorteil

    Besonders

    Medizinische Hotline 24/7

    Ist ein Arztbesuch wirklich notwendig?

    Beantwortung individueller Fragen z.B. zu Diagnostik und Therapiestandards, nicht-medikamentöse Therapieverfahren und alternative Therapien, Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten und Impfungen

    Perfekte Möglichkeit, um die Gesundheit der Mitarbeiter aktiv zu fördern
     

    Beratung an Sonn- und Feiertagen
    Hilfe bei medizinischen Fragen
     

    • Kontaktaufnahme jederzeit möglich
    • Fachkundige Ansprechpartner 
    • Unterstützung bei Suche nach Spezialisten
    • Bequem von zuhause 

    Arzt-Termin-Service

    Schneller Zugang zu Fachärzten in der Nähe
     
    Frühere Genesung der Mitarbeiter durch schnellere Terminvereinbarung Keine lange Wartezeit,
    Praktische Unterstützung bei der Arztfindung
    • Zweitmeinungsverfahren
    • Klärung aller terminlichen Fragen
    • Kurzanamnese
    • 24/7 erreichbar

    MV Gesundheitsportal

    Schnelle und kompakte Informationen zu allen 
    Gesundheitsservices des Münchener Verein

    Zum Gesundheitswelt

    Perfekte Möglichkeit, um die Gesundheit der Mitarbeiter aktiv zu fördern
     
    Aktuelle Gesundheitsthemen, Wissenswertes zu Krankheiten, Diagnosen und Behandlungsverfahren, Online-Suche nach Ärzten und Kliniken, Newsletter-Service
    • Aktuelle Themen
    • Wissenswertes zu Krankheiten
    • Online Arztsuche 
    • Tipps zur Prävention

    Videosprechstunde

    Ohne Stress von Zuhause aus den Rat von Experten einholen
     
    Medizinische Ratschläge ohne Ausfallzeit direkt vom Arbeitsplatz aus
     
    Direkt online mit dem Arzt oder der Ärztin kommunizieren
     
    • Untersuchungen zur Vorsorge in der ärztlichen Video-Sprechstunde:
      Im Zusammenhang mit den im Tarif versicherten ärztlichen Leistungen im Rahmen der GOÄ
    • Ohne Wartezimmer
    • Ohne Ansteckungsgefahr

    Case Management

    für versicherte Personen mit an Demenz erkrankten Familienangehörigen

    Wir bieten den Arbeitnehmern ein kostenfreies Betreuungsprogramm, 
    das bei der häuslichen Demenzpflege mit vielen Maßnahmen unterstützt
    Mitarbeiter werden entlastet 
     
    Unterstützung bei der häuslichen Demenzpflege
     
    • Qualifizierte Fachkräfte 
    • Informationen über das Krankheitsbild
    • Individueller Hilfeplan
    • Hilfe bei der Alltagsbewältigung
       

    MV ServiceApp

    Alle Informationen rund um das Thema bKV in einer App.

    Zum Einrichten und Nutzen
    Klickanleitung zur APP

    • Zeitersparnis für die Mitarbeiter
    • Art der Leistungsabrechnung ist nachhaltig
    Schnelle Rückerstattung
    Unkompliziert im Handling
     
    • Alles auf einen Blick
    • Einfache Änderung Ihrer Daten
    • Sicheres Postfach
    • Belege einreichen